Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung/Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen

  1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werkstatt", ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Zahlung des Kunden netto (ohne Abzug) innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum an uns zur Zahlung fällig.
  5. Zahlungen sind nur direkt an uns zu richten; unsere Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt.
  6. Eventuell vereinbarte Sicherheitsleistungen können von uns durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden.

§ 4 Lieferzeit

  1. Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Eventuell von uns durchzuführende Montagearbeiten setzen uneingeschränkte Baufreiheit voraus. Hierfür ist der Kunde verantwortlich. Bei fehlender oder eingeschränkter Baufreiheit werden die Fertigstellungsfristen angemessen verlängert. Mehrkosten infolge nicht rechtzeitiger oder unsachgemäßer Bauvorbereitung trägt der Kunde.

§ 5 Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werkstatt" vereinbart.
  2. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Mängelhaftung

  1. Mängelansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
  2. Im Fall der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus Kaufverträgen mit Kaufleuten beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor. Wir sind nach Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

§ 8 Gerichtsstand - Erfüllungsort

  1. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Grevesmühlen, September 2007